Antrag 4: Grundrechte

Der Beitrag enthält einen Antrag, die Fassung des letzten Absatzes des Art 1 der Verfassung zu beschließen, sowie dessen Begründung mit Hinweisen auf Fundstellen und einen Link zu einer Umfrage bezüglich Unterstützung dieses Antrags.

 Antrag:

Ich beantrage, das deutsche Volk möge beim Volksentscheid über die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland beschließen, den letzten Absatz des Art 1 der Verfassung wie folgt zu fassen:

Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Insoweit diese Grundrechte objektive Wertentscheidungen normieren, verleihen diese Wertentscheidungen den Grundrechten in ihrem freiheitssichernden und auf soziale Gerechtigkeit angelegten Gehalt größere Wirksamkeit. Eine Beschränkung der Freiheit mit dem Hinweis auf diese objektiven Wertentscheidungen kommt nicht in Betracht.

Begründung:

Grundrechte sind Rechte des Einzelnen zur Abwehr staatlicher Gewalt (Abwehrrechte). Sie gründen im Gesellschaftsver­trag1 und sind dem einzelnen Bürger vorbehalten2. Schon vor 1975 legte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in ständiger Rechtsprechung die Grundrechte weit aus. Grundrechte seien nicht nur Abwehrrechte gegen den Staat, sondern sie beinhalten auch objektive Wertentscheidungen, meint das BVerfG.3 Bis zu einer Entscheidung des BVerfG am 25. Februar 1975 führte diese ständige Rechtsprechung zu mehr Freiheit der Bürger. 

Am 25. Februar 1975 wendete das BVerfG erstmals seine ständige Rechtsprechung, Grundrechte  würden auch objektive Wertentscheidungen beinhalten an, um die Freiheit von Bürgern zu beschränken.4 Diese Fehlentwicklung führte dazu, dass Freiheit heute zur Illusion wird.5 Der Staat kann sie den Bürgern nehmen, um sie zu gewünschtem Verhalten zu nötigen.

Eine Regelung in der Verfassung, wie sie hier beantragt ist, korrigiert diese Fehlentwicklung. 


–> Umfrage



1 Publikationen Mario Schmid, Was sind Grundrechte und woher kommen sie?
2 a. a. O., Welche Bedeutung haben Grundrechte (nicht)?
3 BVerfGE 7, 198 - Lüth.
4 BVerfGE 39, 1 - Schwangerschaftsabbruch I, Sondervotum RN 6.
5 Mario Schmid, Freiburger Briefe Ausgabe 21, Hat die Kanzlerin ihre Macht missbraucht?

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