Antrag 3: Zusammensetzung des Bundesverfassungs­gerichts

Der Beitrag enthält einen Antrag, die Aufnahme einer Bestimmung in die Verfassung zu beschließen, welche Anforderungen an Personen stellt, die Verfassungsrichter werden können sowie dessen Begründung, Hinweise auf Presseberichte zu diesem Thema und einen Link zu einer Umfrage bezüglich Unterstützung dieses Antrags.

Antrag:

Ich beantrage, das deutsche Volk möge beim Volksentscheid über die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland beschließen, folgende Bestimmung in die Verfassung aufzunehmen:

Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung oder entsprechenden Organen eines Landes angehören noch angehört haben.

Begründung:

Das Prinzip der Gewaltenteilung ist eines der tragenden Säulen unserer staatlichen Ordnung. Mit der beantragten Bestimmung soll der Bildung von Seilschaften zwischen Angehörigen unterschiedlicher Gewalten vorgebeugt werden.

Die Bestimmung im Grundgesetz, die die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts regelt (Art 94 GG), halte ich für nicht hinreichend wirksam, weil nach jener nur die gleichzeitige Zugehörigkeit von Mitgliedern des Bundesverfassungs­gerichts zu Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung oder entsprechenden Organen eines Landes verboten ist. Die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts gefährden möglicherweise aber gerade solche Seilschaften, die gebildet wurden, bevor die Richter gewählt waren.

Bild in der Bilddatenbank des Deutschen Bundestages
BILD-Erfolg gegen Verfassungsgericht
(Beitrag vom 17.06.2022 von Lydia Rosenfelder in BILD)
Hammer-Urteil gegen Merkels Lieblingsrichter
(Beitrag vom 25.01.2023 von Felix Rupprecht und Lydia Rosenfelder in BILD)
Merkels Vertrauter hat unser Geld locker sitzen (Beitrag vom 05.02.2023 von Lydia Rosenfelder in BILD

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